19 Mrz Persönliche Vermögensverwaltung im Angesicht wachsender Finanzregulierungen
In einer Zeit, in der die Finanzwelt zunehmend von komplexen Regulierungen und unsicheren Märkten geprägt ist, gewinnt die Rolle des privaten Vermögensverwalters an Bedeutung. Benno Ehrensperger gibt in diesem Interview mit der Schweizerzeit Einblicke in seine Philosophie der persönlichen Vermögensverwaltung, die auf der Überzeugung beruht, dass qualitativ hochwertige, individuelle Beratung und der persönliche Kontakt zwischen Berater und Kunde unerlässlich sind, um in der heutigen, stark regulierten Finanzwelt gemeinsame Erfolge zu erzielen.
Das Interview:
Frage: Was leistet die private Vermögensverwaltung auf der sich für Vermögende ungünstig entwickelnden Grundlage?
Benno Ehrensperger: Der Vermögensverwalter hilft seinen Kunden, sich im Dschungel zunehmender Regulierung zurechtzufinden. Dies mit dem Ziel, einerseits das Vermögen zu erhalten, anderseits wenn irgend möglich aber auch Vermögenszuwachs zu erzielen. Langfristig erfolgreiche Beratung kann indessen nur gelingen, wenn sie sich sorgfältig am legalen Weg orientiert und dabei nicht ausklammert, dass alles, was über Computer abgewickelt wird, nie vollständig geheim gehalten werden kann.
Was erwartet der Kunde konkret vom Vermögensverwalter?
Er erwartet eine tiefgreifende persönliche Beratung, die auf seine spezifischen Verhältnisse, und das eigene Vermögen ausgerichtet ist. Er erwartet eine Strategie, die seine Erwartungen betreffend laufenden Erträgen und Kapitalschwankungen erfüllen kann.
Geht es dabei auch um Schnäppchenjagd, also um die Nutzung plötzlich sich eröffnender Vorteile?
Wenn kurzfristige Kursverwerfungen, sogenannte «Opportunitäten», erkannt werden, versuche ich das selbstverständlich in Kundennutzen umzusetzen. Als Vermögensverwalter biete ich dem Kunden eine auf sorgfältiger Analyse aufgebaute mittel- und langfristige Strategie an. Dafür muss ich den Kunden mit seinen ganz konkreten Bedürfnissen kennen. Kann ich auf die persönlichen Verhältnisse des Kunden eingehen, dann gelingt es oft, eine ganz auf die individuellen Bedürfnisse ausgerichtete Strategie bezüglich Vermögensanlage zu entwickeln und auch umzusetzen.
In diesem Bereich kann der persönliche Berater Dienstleistungen erbringen, welche die Grossbank kaum erbringen kann. Mit meiner persönlichen Beratung stehe ich meinen Kunden auch zur Verfügung, wenn es um die Ausarbeitung von Vorsorgeaufträgen oder Eheverträgen geht. Die entsprechenden Spezialisten können aus meinem Netzwerk beigezogen werden.
Aufsicht
Welchen Einfluss hat die Finma auf Ihre Tätigkeit?
Man gelangt zunehmend zum Eindruck, dass die Probleme, die sich der Finma bezüglich grosser Gesellschaften – der Zusammenbruch der Crédit Suisse hat dies deutlich gezeigt – stellen, zu immer engerer, kleinlicherer Regulierung der Tätigkeit kleiner Gesellschaften, also eigenständiger Vermögensverwalter ausartet.
Von uns wird beispielsweise verlangt, von jedem Kunden ein detailliertes Kundenprofil zu erstellen auf einem mehrseitigen, vereinheitlichten Fragebogen. Jährlich ändernde Anforderungen und Empfehlungen lassen laufende Anpassungen in den Formularen und den Checklisten folgen. Diese administrativen Aufwände belasten auf die Dauer und können kaum auf den Preis umgewälzt werden. Zudem schmälert das die Ressourcen für die Beobachtung der Märkte und die Präsenz bei den Kunden. Dass unsere Spezialität die persönliche Beratung ist, die auf der Grundlage individueller Herausforderungen und Probleme des Kunden beruht, wird von solcher Gleichschaltungsbürokratie weitgehend übersehen.
Die Finma begründet die von ihr aufgestellten, laufenden Erweiterungen unterliegenden Forderungen damit, dass jeder Kunde über die Existenz von Sanktionslisten zu orientieren sei – auf dass vermieden werde, dass er in diesem Bereich plötzlich vor grosse Probleme gestellt wird. Jeder Kunde muss auch eingehend über alle Vorschriften zur Verhinderung von Geldwäsche aufgeklärt und schriftlich dokumentiert werden.
Ausländische Kunden
Gelten diese Vorschriften allein für Schweizer Kunden, sind folglich für die Beratung ausländischer Kunden zusätzliche Vorschriften entwickelt worden?
Ich berate ausschliesslich Schweizer Kunden. Dies auch aufgrund des sich stellenden Aufwands, der sich aus der Beratung von Ausländern ergibt. Man muss in solchem Fall die Gesetzgebung und die an den Vermögensbesitz geknüpften Auflagen im Herkunftsland des Kunden im Detail kennen. Sich darüber ausreichend zu dokumentieren, erfordert enormen Zeitaufwand. Dies vermeide ich, indem ich mich auf den Schweizer Markt konzentriere.
Blick in die Zukunft
Wie beurteilen Sie die Zukunftschancen Ihrer Beratungstätigkeit? Hat sie noch Platz in der immer umfassender werdenden Regulierung von Vermögensbesitz?
Diese rasch zunehmende Regulierung ist tatsächlich besorgniserregend. Sie bewirkt aber auch, dass sich Vermögende über die gesetzlichen Vorschriften nahezu ausschliesslich von sachkundigen Beratern orientieren lassen müssen.
Der persönliche Kontakt zwischen Berater und Kunden angesichts zunehmender Regulierung wird immer wichtiger. Der Berater muss zweifelsfrei aufzeigen können, dass er selbst von keiner Gesellschaft, von keiner Bank abhängig ist, dass seine Beratung also nicht mit eigenen Interessen zusammenhängt, vielmehr ausschliesslich auf die persönlichen Verhältnisse des Kunden ausgerichtet ist.
Heutzutage ist Diversifikation bei der Vermögensanlage besonders wichtig. Bei einem gegebenen Vermögen von beispielsweise einer Million Schweizer Franken dürfen niemals mehr als zehn Prozent dieses Vermögens in gleiche Aktien investiert werden. Auch muss das Verhältnis von Kosten und Nutzen stimmen und dem Kunden gegenüber transparent sein. Auch das zur Anwendung gelangende Gebührenmodell muss einwandfrei durchschaubar sein.
Der Kunde geht zum Berater, weil er Sicherheit für sein Vermögen verlangt. Das spricht natürlich für eher konservative Anlagen. Es spricht noch mehr dafür, dass die Analyse für die persönliche Anlagestrategie vom Kunden genau verstanden und ausdrücklich bejaht wird. Das Qualitätsniveau der Beratung ist der Schlüssel zum Geschäftserfolg des Beraters. Der selbständige Vermögensverwalter trifft die Anlageentscheide im Sinne des Kunden, weil er keinem Interessenkonflikt seines Arbeitgebers unterliegt.
Immerhin kann der Berater davon ausgehen, dass sein Kunde ein Mensch aus Fleisch und Blut ist, der eine persönliche Beziehung dem Computermodell vorzieht.
Das Interview mit Benno Ehrensperger führte Ulrich Schlüer und wurde in der Schweizerzeit veröffentlicht. (23. Februar 2024).